Garantiebestimmungen Curaprox

Als Hersteller übernimmt die Curaden AG, Amlehnstrasse 22, 6010 Kriens, Schweiz für diese Geräte – nach Wahl des Käufers zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer – eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum. Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben durch diese Garantie unberührt.

Garantie-Bestimmungen:
Curaden AG übernimmt für die Dauer von 2 Jahren ab Verkaufsdatum eine Garantie auf Material, Funktions- und Fabrikationsfehler. Diese kann in Form einer Reparatur oder im Ersatz eines Geräts geleistet werden. Voraussetzung für die Garantieübernahme ist ein Kaufbeleg. Bewahren Sie daher als Nachweis Ihre Kaufquittung / Rechnung auf. Die Garantie erlischt, sollte am Gerät Fremdeingriffe oder Änderungen am Originalzustand durchgeführt werden.

Garantie-Ausschluss:
Bei folgenden Ursachen übernimmt Curaden AG keine Garantieleistungen: Auf Abnutzungen an Gerät oder Geräteteilen, die auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind; ausserdem, wenn das Gerät nicht sachgemäss benutzt oder gewartet wurde, sowie bei Nichtbeachtung der in der Gebrauchsanweisung aufgeführten Sicherheitshinweise. Reparaturen dürfen ausschliesslich durch Curaden autorisierte Servicepartner ausgeführt werden.
Service:

Um den Anspruch der Garantie geltend zu machen, senden Sie das Gerät mit Kaufnachweis zu den offiziellen Curaprox Vertreter Ihres Landes (https://www.curaprox.com/de-de/niederlassungen). Die Curaprox Vertreter-Anschrift in Deutschland lautet:

Curaden Germany GmbH
Industriestrasse 2-4
76297 Stutensee
Deutschland
Telefon: +49 (0)7249 - 9130610

Garantiebestimmungen Curaprox als PDF-Datei: DOWNLOAD